Die Kurtaxe wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen. An- und Abreise zählen als ein Tag. Die Kurtaxe beträgt täglich 3,00 EUR pro Person inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Zahlung der Kurtaxe sind diverse Ermäßigungen und Befreiungen geregelt: Kinder nach Vollendung des 6. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres (1,00 EUR); Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend wenigstens 50 v.H. beträgt sowie deren Begleitperson ('B' im Ausweis) (1,50 EUR); Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten (befreit).